PONORA
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Hardware, Apps, digitale Dienste, Abonnements und KI-gestützte Funktionen
Version | 4.0 |
Stand | 31. August 2026 |
Vertragspartner | Ponora International GmbH |
Anschrift | Hammfelddamm 4 A, 41460 Neuss, Deutschland |
Register | Amtsgericht Neuss, HRB 25047 |
USt-IdNr. | DE460769264 |
Kontakt | support@ponora.ai |
Webseite | https://ponora.ai |
Hinweis zur Vertragsgrundlage. Diese AGB gelten zusammen mit den vor Vertragsschluss angezeigten Produkt-, Tarif- und Bestellinformationen sowie den jeweils wirksam einbezogenen ergänzenden Bedingungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Nutzerkonto und Mindestalter
§ 4 Vertragsschluss und Vertriebswege
§ 5 Produkte und Leistungsumfang
§ 6 KI-gestützte Funktionen
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 8 Abonnements, Verlängerung und Kündigung
§ 9 Kostenlose Nutzung und Freikontingente
§ 10 Lieferung von Hardware und Bereitstellung digitaler Dienste
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 12 Rückgabe und Erstattungen
§ 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
§ 14 Nutzerinhalte und KI-Ausgaben
§ 15 Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Unternehmenskunden
§ 16 Zulässige Nutzung und rechtmäßige Aufnahmen
§ 17 Drittanbieter und Plattformen
§ 18 Verfügbarkeit, Wartung und Updates
§ 19 Änderungen von Diensten und Vertragsbedingungen
§ 20 Mängelrechte und gesetzliche Gewährleistung
§ 21 Haftung
§ 22 Datenschutz
§ 23 Vertragsdauer, Beendigung, Export und Folgen der Kontolöschung
§ 24 Exportkontrolle und Sanktionen
§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
§ 26 Schlussbestimmungen
Vertragspartner ist die Ponora International GmbH, Hammfelddamm 4 A, 41460 Neuss, Deutschland (nachfolgend „Ponora“).
Diese AGB bilden zusammen mit den vor Vertragsschluss klar angezeigten und wirksam einbezogenen Produkt-, Tarif-, Bestell- und sonstigen Zusatzbedingungen die vertragliche Grundlage für den Erwerb und die Nutzung der Ponora-Produkte und -Dienste.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Ponora und Kunden über Ponora-Hardware, mobile und webbasierte Anwendungen, digitale Dienste, Abonnements und die jeweils aktuell angebotenen KI-gestützten Funktionen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und, soweit ausdrücklich vorgesehen, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Ponora als Auftragsverarbeiter für einen Unternehmenskunden tätig wird, ist zusätzlich vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ponora ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Ergänzende Richtlinien oder Bedingungen, insbesondere Widerrufsbelehrung, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie, Versandinformationen oder produktspezifische Bedingungen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss in wirksamer Weise einbezogen wurden. Die Datenschutzerklärung dient der datenschutzrechtlichen Information und ist nicht als pauschale Einwilligung in Datenverarbeitungen zu verstehen.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Account“ bezeichnet das persönliche Nutzerkonto, über das auf Ponora-Dienste zugegriffen wird.
(2) „Nutzer“ ist die natürliche Person, die Ponora-Produkte oder -Dienste tatsächlich verwendet. „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die den jeweiligen Vertrag mit Ponora schließt.
(3) „Hardware“ bezeichnet von Ponora angebotene physische Aufnahmegeräte und Zubehörteile.
(4) „Software“ bezeichnet die Ponora-App, die Ponora-Webanwendung, Geräte-Firmware und sonstige von Ponora bereitgestellte Programme.
(5) „Aufnahme“ bezeichnet eine vom Nutzer erstellte, importierte oder zur Verarbeitung ausgewählte Audiodatei.
(6) „Transkript“ bezeichnet das automatisiert aus einer Audioaufnahme erzeugte Textresultat. „Sprechertrennung“ bezeichnet die technische Zuordnung von Gesprächsabschnitten zu Sprecherkennzeichnungen.
(7) „KI-Dienste“ bezeichnet die von Ponora angebotenen Funktionen, die ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen beruhen, insbesondere Transkription, Zusammenfassung und weitere im jeweiligen Produkt oder Tarif ausdrücklich ausgewiesene Funktionen.
(8) „Nutzerinhalte“ sind insbesondere Aufnahmen, Transkripte, Notizen, Markierungen, Eingaben, Prompts, Bilder und sonstige Inhalte, die der Nutzer über Ponora erstellt, hochlädt, eingibt, speichert, teilt oder verarbeiten lässt.
(9) „KI-Ausgaben“ sind automatisch erzeugte Zusammenfassungen, strukturierte Ergebnisse, Antworten, Mindmaps, Aufgaben oder andere aus Nutzerinhalten abgeleitete Ergebnisse, soweit die jeweilige Funktion angeboten wird.
(10) „Abonnement“ bezeichnet einen entgeltlichen Vertrag über die fortlaufende Nutzung eines bestimmten Leistungsumfangs für den vereinbarten Abrechnungszeitraum.
§ 3 Nutzerkonto und Mindestalter
(1) Für die Nutzung bestimmter Dienste ist ein Account erforderlich. Der Nutzer hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und wesentliche Änderungen aktuell zu halten.
(2) Zugangsdaten sind angemessen zu schützen und dürfen nicht dauerhaft unbefugten Dritten überlassen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff ist Ponora unverzüglich zu informieren.
(3) Automatisierte Massenregistrierungen, die Nutzung falscher Identitäten, missbräuchliche Mehrfachkonten sowie die Umgehung von Tarif-, Kontingent-, Sicherheits- oder technischen Nutzungsgrenzen sind unzulässig.
(4) Die Ponora-Dienste richten sich grundsätzlich an Personen ab 16 Jahren. Minderjährige dürfen entgeltliche Verträge nur schließen, soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wirksam möglich ist oder die erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
(5) Bei konkreten Sicherheitsrisiken, offensichtlich rechtswidriger Nutzung, schwerwiegenden Vertragsverstößen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf Ponora den Account im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend beschränken oder sperren. Soweit rechtlich zulässig und der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird, informiert Ponora über den wesentlichen Grund und eröffnet eine angemessene Möglichkeit zur Klärung.
§ 4 Vertragsschluss und Vertriebswege
(1) Produktdarstellungen auf der Ponora-Webseite, in Apps oder auf Plattformen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
(2) Der Kunde gibt mit Abschluss des jeweiligen Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung werden die wesentlichen Produkteigenschaften, der Gesamtpreis, anfallende Steuern und zusätzliche Kosten sowie die für den Vertrag maßgeblichen Bedingungen angezeigt.
(3) Bei unmittelbar über Ponora abgeschlossenen Verträgen kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahme, Freischaltung der entgeltlichen digitalen Leistung, Versandbestätigung oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung zustande. Eine reine Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Annahme dar, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
(4) Bei Käufen oder Abonnements über Apple App Store, Google Play oder andere Drittplattformen können der Plattformbetreiber oder ein anderes dort ausgewiesenes Unternehmen Vertragspartner oder Zahlungsabwickler sein. Maßgeblich sind die beim jeweiligen Kauf angezeigten Informationen; ergänzend können die Bedingungen des Plattformbetreibers gelten.
(5) Ponora kann eine Bestellung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Beschreibungsfehlern, fehlgeschlagener Zahlung, konkretem Betrugs- oder Missbrauchsverdacht oder wenn zwingende rechtliche Vorgaben der Leistung entgegenstehen.
(6) Die Annahme der AGB, die Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und etwaige freiwillige Einwilligungen in optionale Datenverarbeitungen sind rechtlich getrennte Vorgänge.
§ 5 Produkte und Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, wesentliche Eigenschaften, technische Voraussetzungen, Kompatibilität und Nutzungsgrenzen der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigten Produktbeschreibung, Tarifübersicht und Bestellbestätigung.
(2) Der aktuelle Leistungsumfang kann je nach Produkt und Tarif insbesondere die Aufnahme oder den Import von Audio, KI-gestützte Zusammenfassungen, Titelvorschläge, Markierungen wichtiger Inhalte, Mindmaps, Aufgabenlisten, Schlagwörter, das Teilen von Zusammenfassungen und Ergebnissen sowie Exportfunktionen umfassen. Weitere Funktionen gelten nur dann als geschuldet, wenn sie im konkreten Angebot ausdrücklich ausgewiesen sind.
(3) Bestimmte Funktionen setzen eine Internetverbindung, ein kompatibles Gerät, ein unterstütztes Betriebssystem oder eine aktuelle Software- bzw. Firmwareversion voraus. Technische Voraussetzungen werden vor Vertragsschluss bzw. vor Nutzung der betreffenden Funktion angemessen angezeigt.
(4) Anzeigen zum Geräteakku, Speicher- oder Synchronisationsstatus können den zuletzt vom Gerät oder der App übermittelten Stand wiedergeben und müssen nicht in Echtzeit aktualisiert sein.
(5) Ponora kann Benutzeroberflächen, technische Verfahren, Algorithmen und eingesetzte Modelle fortentwickeln, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Kernleistung nicht ohne rechtfertigenden Grund wesentlich verschlechtert wird und die gesetzlichen Vorgaben für Änderungen digitaler Produkte eingehalten werden.
§ 6 KI-gestützte Funktionen
(1) KI-gestützte Funktionen erzeugen Ergebnisse automatisiert auf Grundlage statistischer Modelle und der jeweils verarbeiteten Nutzerinhalte oder Eingaben.
(2) Transkripte und KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau, missverständlich oder sachlich falsch sein. Die Qualität kann insbesondere von Sprache, Aussprache, Geräuschpegel, Mikrofonqualität, überlappenden Stimmen und der Qualität des Ausgangsmaterials abhängen.
(3) Der Nutzer soll KI-Ausgaben vor einer Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwendung für wichtige Entscheidungen anhand des Ausgangsmaterials und des tatsächlichen Kontexts prüfen.
(4) Ponora erbringt durch KI-Funktionen keine medizinische Diagnose oder Behandlung und keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanz- oder sonstige regulierte Fachberatung. KI-Ausgaben dürfen nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf Personen verwendet werden.
(5) Sprechertrennung dient der Strukturierung von Gesprächsbeiträgen. Soweit nicht eine gesonderte Identifikationsfunktion ausdrücklich angeboten und rechtmäßig aktiviert wird, werden technische Sprecherkennzeichnungen nicht als Identitätsnachweis einer natürlichen Person bereitgestellt. Nutzer können einer technischen Sprecherkennzeichnung selbst einen Namen zuordnen; diese Angabe stammt dann vom Nutzer. Bei Aufnahmen oberhalb einer technisch festgelegten Höchstdauer kann die Sprechertrennung automatisch entfallen.
(6) Ponora darf die für KI-Funktionen eingesetzten technischen Anbieter oder Modelle austauschen, wenn die vereinbarte Kernfunktion erhalten bleibt und die anwendbaren Informations-, Datenschutz- und Änderungsanforderungen eingehalten werden.
(7) Diese AGB erteilen Ponora keine pauschale Erlaubnis, Nutzeraufnahmen oder Transkripte für das Training allgemeiner KI-Modelle zu verwenden. Die datenschutzrechtliche Verarbeitung richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die unmittelbar vor Abschluss der Bestellung angezeigten Preise, Währungen, Steuern, Versandkosten und sonstigen Entgelte. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit diese anfällt und bestimmbar ist.
(2) Die im jeweiligen Vertriebskanal verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt. Bei direkten Ponora-Zahlungen erfolgt die Abwicklung über Stripe und kann insbesondere Kartenzahlung und SEPA-Lastschrift umfassen. PayPal steht nur für Einmalkäufe im Shop zur Verfügung, nicht für Abonnements. Käufe und Abonnements über den Apple App Store und Google Play werden über die jeweilige Plattform abgewickelt.
(3) Einmalzahlungen werden zu dem im Bestellprozess oder in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Zeitpunkt fällig. Abonnemententgelte werden nach Maßgabe des gewählten Abrechnungszyklus erhoben.
(4) Bei fehlgeschlagener, zurückgebuchter oder nicht autorisierter Zahlung bleibt der Kunde zur Zahlung unstreitiger fälliger Beträge und gesetzlich zulässiger notwendiger Kosten verpflichtet. Ponora kann entgeltliche Leistungen bis zur Klärung im verhältnismäßigen Umfang beschränken.
(5) Rabatte, Gutscheine und Promotions gelten nur innerhalb der jeweils ausdrücklich mitgeteilten Bedingungen und können, sofern nicht anders angegeben, nicht ausgezahlt oder übertragen werden.
§ 8 Abonnements, Verlängerung und Kündigung
(1) Ponora bietet, soweit im jeweiligen Vertriebskanal ausgewiesen, monatliche und jährliche Abonnements an. Preis, Leistungsumfang, Abrechnungszyklus und etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus den vor Vertragsschluss angezeigten Tarifinformationen.
(2) Abonnements verlängern sich entsprechend den beim Vertragsschluss angezeigten Bedingungen automatisch, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die wiederkehrende Belastung erfolgt grundsätzlich in dem Rhythmus, der sich aus dem ursprünglichen Zahlungs- und Abrechnungszeitpunkt ergibt.
(3) Eine Kündigung beendet den Zugang zu den entgeltlichen Leistungen grundsätzlich erst mit Ablauf des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Bis dahin können die bezahlten Leistungen weiter genutzt werden.
(4) Bei einem Upgrade kann der höhere Tarif nach der im Bestell- oder Änderungsprozess angezeigten Logik unmittelbar wirksam werden. Ein Downgrade wird grundsätzlich zum Ende des laufenden Tarifzeitraums wirksam, soweit im jeweiligen Vertriebskanal nichts anderes angezeigt wird.
(5) Ein Jahresabonnement bleibt nach einer ordentlichen Kündigung bis zum Ende des bereits bezahlten Jahreszeitraums nutzbar.
(6) Über Apple App Store oder Google Play abgeschlossene Abonnements werden grundsätzlich über die jeweilige Plattform verwaltet und gekündigt. Der Nutzer hat hierzu die von Apple bzw. Google bereitgestellten Kontofunktionen zu verwenden.
(7) Für unmittelbar über die Ponora-Webseite geschlossene Abonnements ist die Kündigung nach Anmeldung im Nutzerkonto über den Bereich „Abonnement verwalten“ möglich. Sie wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(8) Eine ordentliche Kündigung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte, soweit nicht zwingendes Recht oder eine ausdrücklich einbezogene Erstattungsregelung etwas anderes bestimmt.
§ 9 Kostenlose Nutzung und Freikontingente
(1) Ponora kann registrierten Nutzern eine kostenlose Nutzung bestimmter Dienste und Funktionen zur Verfügung stellen. Der jeweils gültige Umfang und das Freikontingent werden in der App, auf der Webseite oder in der aktuellen Tarifbeschreibung angezeigt.
(2) Das kostenlose Kontingent wird nach dem für den Nutzer maßgeblichen Zyklus erneuert. Dieser Zyklus richtet sich nach dem für das Konto hinterlegten Stichtag, der aus dem Beginn eines Abonnements abgeleitet wird. Besteht für ein Konto kein solcher Stichtag, insbesondere wenn nie ein Abonnement bestand, entspricht der Zyklus dem Kalendermonat und beginnt am ersten Tag des Monats.
(3) Nicht verbrauchte kostenlose Kontingente werden nicht in den nächsten Abrechnungszyklus übertragen, soweit im konkreten Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
(4) Das kostenlose Minutenkontingent wird durch die Dauer transkribierter Audiodaten verbraucht; die Verbuchung erfolgt nach erfolgreicher Transkription. Zusammenfassungen verbrauchen kein zusätzliches Minutenkontingent; sie sind je nach Tarif als Funktionsberechtigung oder mit einem eigenen Zählkontingent ausgestaltet.
(5) Das kostenlose Kontingent ist stets dem Konto zugeordnet: Mehrere mit demselben Account verbundene Geräte teilen sich dieses Kontingent. Entfällt das letzte qualifizierte Gerät, wirkt die Änderung erst zum nächsten Zyklusbeginn.
(6) Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Abonnements fällt der Account grundsätzlich mit Ende des bezahlten Tarifzeitraums auf den dann verfügbaren kostenlosen Leistungsumfang zurück, soweit ein solcher angeboten wird.
(7) Ponora kann den Umfang kostenloser Leistungen für zukünftige Abrechnungszeiträume aus sachlichem Grund anpassen oder einstellen. Bereits für einen laufenden Zeitraum zugesagte Leistungen werden dadurch nicht rückwirkend entzogen. Ein Anspruch auf dauerhafte unveränderte Bereitstellung eines bestimmten kostenlosen Kontingents besteht nicht.
§ 10 Lieferung von Hardware und Bereitstellung digitaler Dienste
(1) Liefergebiete, voraussichtliche Lieferzeiten, Versandarten, Versandkosten, Tracking sowie gegebenenfalls Zoll- und Einfuhrhinweise werden im Bestellprozess oder in den wirksam einbezogenen Versandinformationen angezeigt.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.
(3) Für Verbraucher richtet sich der Gefahrübergang nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Die Übergabe an einen von Ponora ausgewählten Frachtführer führt bei Verbrauchern nicht allein zu einem vorzeitigen Gefahrübergang.
(4) Digitale Dienste werden je nach Angebot durch Freischaltung im Account, Plattformbestätigung oder sonstigen elektronischen Zugang bereitgestellt.
(5) Der Kunde soll erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah melden, damit Ponora Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister prüfen kann. Eine verspätete Meldung schränkt gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern nicht ein.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Inhalt, Frist, Beginn, Ausübung, gesetzliche Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Diese AGB ersetzen die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht. Für Hardware, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen oder kombinierte Verträge können unterschiedliche gesetzliche Regeln gelten.
(3) Verlangt ein Verbraucher, dass eine entgeltliche Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, holt Ponora die gesetzlich erforderlichen Erklärungen ein. Für nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte kann ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eintreten.
§ 12 Rückgabe und Erstattungen
(1) Einzelheiten zu Rücksendungen, Erstattungen und kanalabhängigen Abläufen ergeben sich aus der jeweils wirksam einbezogenen Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie sowie aus zwingendem Recht.
(2) Bei einem gesetzlichen Widerruf wird die Ausübung des Widerrufsrechts nicht davon abhängig gemacht, dass die Ware ungeöffnet, unbenutzt oder in der Originalverpackung ist. Eine Verpflichtung zum Wertersatz kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen entstehen, insbesondere soweit der Umgang mit der Ware über die zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Prüfung hinausgeht.
(3) Bei Käufen über Apple, Google oder andere Drittplattformen kann die Bearbeitung einer Erstattung nach den Regeln des jeweiligen Plattformbetreibers erfolgen, soweit dieser die Zahlung und Erstattung kontrolliert.
(4) Eine bloße subjektive Unzufriedenheit mit einer einzelnen, im vereinbarten Funktionsumfang technisch ordnungsgemäß erzeugten KI-Ausgabe begründet nicht automatisch einen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Rechte bei Mängeln oder fehlender Vertragsmäßigkeit bleiben unberührt.
§ 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an Ponora-Software, Firmware, Webseiten, Dokumentationen, Marken, Logos, Designs und sonstigen von Ponora bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Ponora oder den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Für die Dauer und im Umfang des jeweiligen Vertrags erhält der Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
(3) Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Ponora-Software und -Dienste nicht vermietet, verliehen, weiterverkauft, öffentlich bereitgestellt oder zur Erbringung eines fremden Dienstes genutzt werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes zulässt.
(4) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung ist nur im zwingend gesetzlich erlaubten Umfang zulässig. Technische Schutzmaßnahmen und Rechtehinweise dürfen nicht unzulässig umgangen oder entfernt werden.
(5) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen.
§ 14 Nutzerinhalte und KI-Ausgaben
(1) Der Nutzer behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Nutzerinhalten. Ponora erwirbt durch das Hochladen oder Verarbeiten keinen Eigentumsanspruch an diesen Inhalten.
(2) Der Nutzer räumt Ponora für die Vertragsdauer die technisch erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, Nutzerinhalte zu speichern, zu übertragen, zu vervielfältigen, technisch umzuwandeln, zu transkribieren und zu analysieren, soweit dies zur Bereitstellung der vom Nutzer gewählten Funktionen erforderlich ist. Dies umfasst die erforderliche Verarbeitung durch eingesetzte Dienstleister.
(3) Diese Rechtseinräumung erlaubt keine von der konkreten Diensterbringung losgelöste Nutzung von Aufnahmen, Transkripten oder sonstigen Nutzerinhalten zum Training allgemeiner KI-Modelle.
(4) Der Nutzer darf nur Inhalte bereitstellen und verarbeiten lassen, wenn er hierzu berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis- oder sonstige Schutzrechte, verletzt.
(5) Soweit rechtlich zulässig und Rechte Dritter nicht entgegenstehen, darf der Nutzer KI-Ausgaben für eigene Zwecke verwenden. KI-Ausgaben können mit unabhängig erzeugten Inhalten anderer Nutzer oder Dritter ähnlich oder identisch sein; Ponora gewährt daran keine Exklusivität.
(6) Vor Veröffentlichung oder kommerzieller Nutzung von KI-Ausgaben prüft der Nutzer deren sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und etwaige Rechte Dritter.
§ 15 Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Unternehmenskunden
(1) Aufnahmen und Transkripte können besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten. Diese AGB selbst stellen keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Daten dar.
(2) Wer Ponora für Inhalte mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten nutzt, hat zu prüfen, ob für die konkrete Verarbeitung die erforderlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegen.
(3) Bei Unternehmenskunden hängt die datenschutzrechtliche Rolle von Ponora von der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit und den tatsächlichen Entscheidungskompetenzen ab. Soweit Ponora personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(4) Die datenschutzrechtliche Rolle des Kunden und von Ponora ist für jeden relevanten Verarbeitungsvorgang anhand der tatsächlichen Zwecke und Mittel zu bestimmen. Eine pauschale Einordnung für sämtliche Datenverarbeitungen ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(5) Ponora kann die Ausführung einer Kundenweisung im erforderlichen Umfang aussetzen und den Kunden informieren, wenn eine Weisung nach nachvollziehbarer Einschätzung gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Zulässige Nutzung und rechtmäßige Aufnahmen
(1) Ponora darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere Straftaten, Betrug, Belästigung, unbefugte Überwachung, die Verbreitung von Schadsoftware, Angriffe auf Systeme, die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen und sonstige rechtswidrige Nutzungen.
(2) Die Aufnahme nichtöffentlich gesprochener Worte kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. In Deutschland kann eine unbefugte Aufnahme nichtöffentlich gesprochener Worte insbesondere nach § 201 StGB strafbar sein. Der Nutzer hat vor der Aufnahme zu prüfen, welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
(3) Der Nutzer hat betroffene Gesprächsteilnehmer in dem gesetzlich erforderlichen Umfang über Aufnahme, Upload, Transkription, KI-Verarbeitung, Teilen oder Export zu informieren.
(4) Ponora kann Hinweise, Vorlagen oder sonstige Hilfsmittel zur Teilnehmerinformation bereitstellen. Diese Hilfsmittel ersetzen nicht die rechtliche Prüfung des konkreten Aufnahmekontexts durch den Nutzer.
(5) Ponora darf bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige oder schwerwiegend rechtsverletzende Nutzung im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang Funktionen beschränken, das Teilen verhindern oder einen Account vorübergehend sperren und gesetzliche Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten erfüllen.
§ 17 Drittanbieter und Plattformen
(1) Ponora kann zur Erbringung der vereinbarten Leistungen externe Infrastruktur-, Sprachverarbeitungs-, KI-, E-Mail-, Zahlungs-, Hosting-, Logistik- oder sonstige Dienstleister einsetzen.
(2) Soweit Drittanbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, richten sich deren Einsatz, Zwecke, Datenkategorien und Verarbeitungsorte nach der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer veröffentlichten Liste von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern.
(3) Wenn ein Drittanbieter selbstständiger Verantwortlicher oder eigenständiger Vertragspartner ist, etwa ein App Store oder ein Zahlungsdienstleister in eigener Rolle, können dessen eigene Vertrags- und Datenschutzbedingungen ergänzend gelten.
(4) Ponora darf Drittanbieter aus technischen, qualitativen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen austauschen, soweit die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt und anwendbare Informations-, Änderungs- und Datenschutzpflichten eingehalten werden.
(5) Eine Störung eines Drittanbieters entbindet Ponora nicht automatisch von eigenen zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Die Verantwortlichkeit richtet sich nach dem jeweiligen Einflussbereich und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 18 Verfügbarkeit, Wartung und Updates
(1) Ponora bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Dienste. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird jedoch keine ununterbrochene, vollständig fehlerfreie oder in jedem Land bzw. auf jedem Gerät identische Verfügbarkeit zugesagt.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Kapazitätsgrenzen, Störungen von Kommunikationsnetzen, Drittanbieter-Ausfälle, höhere Gewalt oder andere technische Ursachen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(3) Planbare Wartungsarbeiten mit voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen werden, soweit vernünftig möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(4) Ponora darf Funktionen vorübergehend beschränken, wenn dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Wahrung der Systemintegrität, zum Schutz von Nutzerdaten oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten erforderlich ist.
(5) Nutzer sollen sicherheits- oder vertragsrelevante Updates zeitnah installieren. Gesetzliche Updatepflichten von Ponora, insbesondere gegenüber Verbrauchern bei digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen, bleiben unberührt.
(6) Soweit keine gesonderte Individualvereinbarung besteht, enthalten diese AGB keine Zusage einer bestimmten prozentualen Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit.
§ 19 Änderungen von Diensten und Vertragsbedingungen
(1) Ponora kann Dienste aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, Missbrauchsprävention, Gesetzesänderungen, Änderungen wesentlicher Drittanbieter oder notwendiger Produktpflege.
(2) Änderungen digitaler Produkte gegenüber Verbrauchern, die über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Beachtung der gesetzlichen Informations- und Kündigungsrechte.
(3) Führt eine Änderung zu einer mehr als nur geringfügigen Beeinträchtigung des Zugangs oder der Nutzung eines digitalen Produkts, informiert Ponora Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich, auf einem dauerhaften Datenträger über Art und Zeitpunkt der Änderung sowie über ein etwaiges Recht zur kostenfreien Vertragsbeendigung.
(4) Preisänderungen oder andere wesentliche Vertragsänderungen für bestehende Verträge werden nur auf wirksamer vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage vorgenommen. Wo eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, ersetzt eine bloße weitere Nutzung des Dienstes diese Zustimmung nicht.
(5) Redaktionelle Korrekturen, Klarstellungen ohne nachteilige Rechtswirkung und rein technische Änderungen ohne Einfluss auf vertragliche Kernleistungen können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden.
§ 20 Mängelrechte und gesetzliche Gewährleistung
(1) Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte für Waren, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und Waren mit digitalen Elementen zu.
(2) Ponora stellt gesetzlich geschuldete Updates einschließlich Sicherheitsupdates für den jeweils gesetzlich erforderlichen Zeitraum bereit und informiert darüber, soweit dies erforderlich ist.
(3) Eine zusätzliche Herstellergarantie oder sonstige kommerzielle Garantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich erklärt wurde. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
(4) Bei Transkription und KI-Ausgaben können Eingangsqualität, Sprache, Akzent, Nebengeräusche und überlappende Sprache die Ergebnisse beeinflussen. Ein einzelnes unvollkommenes Ergebnis begründet nicht ohne Weiteres einen Mangel, wenn die vertraglich zugesagte Funktion insgesamt ordnungsgemäß bereitgestellt wird; ausdrücklich zugesagte Eigenschaften und gesetzliche Vertragsmäßigkeitsanforderungen bleiben unberührt.
(5) Für Unternehmer geltende besondere Prüf-, Rüge-, Verjährungs- oder Haftungsregelungen bedürfen, soweit erforderlich, einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.
§ 21 Haftung
(1) Ponora haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsrecht und aus ausdrücklich übernommenen Garantien gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Ponora nicht für Schäden, die ausschließlich aus Umständen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs resultieren, insbesondere aus einer rechtswidrigen Aufnahme durch den Nutzer, einer vom Nutzer zu vertretenden fehlerhaften Eingabe oder einer Nutzung erkennbar ungeprüfter KI-Ausgaben entgegen den Hinweisen dieser AGB. Eigene Pflichtverletzungen von Ponora bleiben hiervon unberührt.
(5) Haftungsausschlüsse oder Hinweise im Zusammenhang mit KI-Diensten beschränken keine zwingenden gesetzlichen Mängelrechte oder sonstige unabdingbare Ansprüche.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Ponora.
§ 22 Datenschutz
(1) Ponora verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfängern, internationalen Übermittlungen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
(2) Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine pauschale Einwilligung in sämtliche Datenverarbeitungen. Soweit für bestimmte optionale Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt und kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen werden.
(3) Soweit Ponora als Auftragsverarbeiter für einen Unternehmenskunden tätig wird, gilt zusätzlich die vor Beginn der Verarbeitung geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(4) Diese AGB stellen keine vollständige Information nach Art. 13 oder Art. 14 DSGVO dar.
§ 23 Vertragsdauer, Beendigung, Export und Folgen der Kontolöschung
(1) Einmalige Kaufverträge enden mit vollständiger Erfüllung. Kostenlose Accounts bestehen bis zur wirksamen Beendigung. Die Laufzeit von Abonnements richtet sich nach § 8 und den beim Vertragsschluss angezeigten Tarifinformationen.
(2) Der Nutzer kann eine Kontolöschung über die im Produkt bereitgestellten Funktionen veranlassen. Für Kontolöschungen besteht nach der aktuellen Produktlogik eine 30-tägige Widerrufs- bzw. Wiederherstellungsphase, während der die Löschanweisung noch zurückgenommen werden kann.
(3) Während dieser 30-tägigen Phase kann der Nutzer die im Produkt vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Es stehen in der Webanwendung für Notizen die Formate PDF, DOCX, TXT und Markdown, für Transkripte die Formate DOCX, TXT und Markdown sowie für Mindmaps PNG und Markdown zur Verfügung; in der mobilen App stehen PDF, DOCX, TXT und Markdown zur Verfügung, für Transkripte ohne PDF, wobei der DOCX-Export eine in die Cloud synchronisierte Aufnahme voraussetzt, und Mindmaps als PNG oder Markdown. Aufgaben werden nur beim Export über die mobile App gemeinsam mit den zugehörigen Notizen ausgegeben; der serverseitig erzeugte Export umfasst Titel, Transkript und Zusammenfassung.
(4) Der Export ist in der App über den Freigabe- beziehungsweise Exportbereich der Aufnahmedetails und im Web über den Exportbereich im Kopfbereich der Aufnahmedetailseite erreichbar. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Benutzeroberfläche. Von diesem Export einzelner Inhalte ist Ihr Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu unterscheiden; diese Rechte können jederzeit über support@ponora.ai ausgeübt werden.
(5) Nach Ablauf der 30-tägigen Phase ist eine Wiederherstellung des Accounts bzw. ein Export über den Account nicht mehr vorgesehen. Anschließend wird die Löschverarbeitung nach den jeweils geltenden technischen Löschprozessen angestoßen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, technisch erforderliche Sicherungszyklen und die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Ausnahmen bleiben unberührt.
Es können einzelne Nachweis- und Protokolldaten nach Abschluss der Löschung fortbestehen, insbesondere ein Nachweisdatensatz zum Löschvorgang mit pseudonymisierter Nutzerkennung, Protokolle über die Nutzung von KI-Funktionen sowie System- und Sicherheitsprotokolle. Einzelheiten und die zugehörigen Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(6) Die Löschung einer vollständigen Aufnahme kann nach der aktuellen Produktarchitektur dazu führen, dass die mit dieser Aufnahme verbundenen Transkripte und abgeleiteten Ergebnisse gemeinsam entfernt werden. Soweit einzelne Datenbestandteile nicht separat gelöscht werden können, soll die Benutzeroberfläche den Umfang der Löschung transparent anzeigen.
(7) Rechnungs-, Steuer- und sonstige gesetzlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen dürfen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer weiter gespeichert und auf die jeweiligen gesetzlichen Zwecke beschränkt werden.
(8) Weitere Einzelheiten zu personenbezogenen Daten, Backups, Protokollen und Empfängern richten sich nach der Datenschutzerklärung und den dort beschriebenen Speicher- und Löschregeln.
§ 24 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Kunden dürfen Ponora-Produkte und -Technologien nicht in einer Weise verwenden, weiterverkaufen oder übertragen, die gegen anwendbare zwingende Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstößt.
(2) Wenn die Erfüllung eines Vertrags zwingend gegen solche Vorschriften verstoßen würde, darf Ponora die betroffene Leistung im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang verweigern, aussetzen oder beenden. Soweit rechtlich zulässig, wird der Kunde über die Maßnahme informiert.
(3) Diese Bestimmung verpflichtet Verbraucher nicht zu über den gewöhnlichen Erwerb und die gewöhnliche Nutzung hinausgehenden pauschalen Compliance-Zusicherungen.
§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese durch die Rechtswahl nicht abbedungen werden dürfen.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln. Ein Gerichtsstand am Sitz von Ponora wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder in sonstigen gesetzlich zulässigen Fällen vereinbart.
(3) Informationen darüber, ob und in welchem Umfang Ponora bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, werden gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Informationspflichten im Impressum oder an anderer geeigneter Stelle bereitgestellt.
(4) Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wird nicht als aktiver Streitbeilegungsweg angegeben.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen und wirksam einbezogene produktspezifische Bedingungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; zwingende Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen bleiben unberührt.
(3) Ponora darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur im gesetzlich zulässigen Rahmen übertragen. Verbraucherrechte dürfen dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden; gesetzliche Widerspruchs- oder Beendigungsrechte bleiben unberührt.
(4) Vertragsbezogene Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail, über den Account oder auf einem anderen geeigneten dauerhaften Datenträger erfolgen. Nutzer sollen ihre Kontaktdaten aktuell halten.
(5) Die jeweils in einen Vertrag einbezogene Fassung bleibt für diesen Vertrag maßgeblich, soweit eine spätere Änderung nicht wirksam vereinbart oder gesetzlich angeordnet wird. Aktuelle Fassungen werden mit Versionsnummer und Stand bereitgestellt.
Kontakt
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